Im Oktober 2013 kündete die BKW die Stilllegung ihres AKW Mühleberg bis Ende 2019 an. Um die Stilllegung «vernünftig» planen zu können brauche sie die Zeit bis 2019.
Der Stilllegungsplan sollte schon längst vorhanden sein!
Artikel 22 des Kernenergiegesetz 2003: «Der Bewilligungsinhaber ist für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Dazu muss er insbesondere: den Plan für die Stilllegung oder das Projekt für die Beobachtungsphase und den Plan für den Verschluss der Anlage nachführen.»

Meldung der AXPO im Juni 2016
Der Stilllegungsplan Mühleberg müsste also schon längst vorhanden sein, ist er aber nicht sonst bräuchte die BKW nicht bis 2019 für die Umsetzung. Nun meldete im Sommer 2016 auch Beznau an die Stilllegung zu planen. Was läuft hier falsch?
Das 2013 zweiundvierzig Jährige AKW Mühleberg ist Baugleich zu den Fukushimareaktoren, der GAU in Japan brachte die BKW unter Zugzwang. Grosse Nachrüstungen wären nötig geworden und dies in einem schwierigen Marktumfeld mit sinkenden Strompreisen. Dieser Sicherheitstechnische und Ökonomische Druck führte zum Stilllegungsentscheid der BKW. Um jedoch noch etwas Zeit zum Weiterbetrieb zu schinden, gab sie bekannt dass die Stilllegungsplanung Jahre in Anspruch nimmt. Der Hintergedanke, solange wir das AKW noch betreiben haben wir wenigstens einen Kostendeckungsbeitrag und könne unsere Techniker für die Stilllegung beschäftigen. Ein nicht ganz falscher Gedanke, wäre jedoch ein belastungsfähiger Stillegungsplan vorhanden gewesen hätte das AKW schneller ausser Betrieb genommen werden können. Eine weitere Entschuldigung beruht darauf das der Stilllegungsplan noch vom Bund genehmigt werden muss.
Und hier, genau hier liegt der Fehler. Weshalb muss ein Stilllegungsplan der laut Kernenergiegesetz seit Jahren bereit stehen sollte noch genehmigt werden, wieso kann man den nicht aus der Schublade ziehen und umsetzen? Wieso ist der Stilllegungsplan der vorhanden sein sollte nicht Bewilligt! Was wenn ein AKW aus einer Notlage Konkurs geht (Leibstadt und Gösgen sind nahe dran) oder wegen eines Unfalls stilllgelegt werden muss?
Stilllegungsplanung für alle Schweizer AKW!
Die einzige logische und ökonomisch richtige Lösung würde heissen, alle Schweizer AKW müssen eine genehmigte Stilllegungsplanung zur Hand haben. Es kann nicht sein dass die AXPO wie im Juni 2016 vermeldet, erst heute Ihre Planung an die Hand nimmt. Die Abstimmung zum»Geordneten Ausstieg» wird hoffentlich auch dahingehend wirken dass der Artikel 22 des Kernenergiegesetzes richtig ausgelegt wird. Wer ein AKW bis zur terminierten Abschaltung betreibt muss einen bewilligten Stilllegungsplan innehaben! Wenn die Betreiber ein terminiertes Ausstiegszenario mit bewilligtem Stillegungsplan terminieren sind sie auch auf einen Unfall oder Konkurs vorbereitet. Der Betreiber oder sie die den Schaden übernehmen können abschalten und die Stilllegung insofern die Finanzierung vorhanden ist sofort angehen.
Abschaltung, Stilllegung ein Verwirrspiel!
Mit dem Begriff Stilllegung wird oft gespielt. Atombefürworter betonen dass die Stilllegung Jahre in Anspruch nimmt und serös geplant werden muss, das stimmt aber eben nur teilweise. Hier ist zu Unterscheiden zwischen Abschaltung oder im Fachjargon «Einstellung des Leistungsbetriebs» gegenüber der Stilllegung.
Abschaltung: Bereits x-fach mussten in der Schweiz aufgrund von Sicherheitsrisiken Reaktoren abgeschaltet werden. Eine solche «Notabschaltunge» dauert Sekunden und nicht Tage oder Jahre. Jederzeit muss ein AKW innert Sekunden abgeschaltet werden können dazu sind all die «Sicherheitssysteme» im AKW vorhanden (aus technischen Gründen bei älteren AKW weniger als bei neueren AKW weshalb die Initiative zum geordneten Ausstieg auch die alten AKW Beznau und Mühleberg zuerst abschalten will).
Stilllegung: Unter dem Begriff Stilllegung versteht man die Nachbetriebszeit (die Zeit nach der Abschaltung des AKW in der immer noch hochradioaktive Brennstäbe im AKW lagern ~5Jahre) sowie den Rückbau (Das zerlegen des AKW und entfernen der Radioaktiven Teile aus dem AKW). Am Ende der Stilllegung sollte das AKW-Gebäude frei von Radioaktivität sein (Dekontaminiert) und kann entweder weitergenutzt werden oder wird auf die Grüne Wiese zurückgebaut.
«Theoretisch könnte man dann wieder Kühe auf der Wiese grasen lassen und die Strahlenfreie Milch trinken.»

Solange sie Sicher sind lassen wir sie laufen